Es gibt nahezu alle im staatlichen Schulwesen vorhandenen Schularten und Zweige auch im "Privaten".
Beginnend vor ca. 20 Jahren stieg die Nachfrage nach privaten Schulen durch Eltern stetig an. War damals die ein oder andere Schule noch die Rettung in der Mittelstufe, so ist sie heute die Schule ab dem ersten Schultag. Beigetragen zu dieser positiven Einstellung haben mehrere Faktoren. Eine geschlossene Elternschaft, die hinter den Bildungs- und Erziehungszielen der Schule steht, ist wertvoll. Sie hilft Lehrkräften, diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen und vor allem den Schülerinnen und Schülern. Die sachlich, räumliche und personelle Ausstattung der Schulen hat sich enorm verbessert. Vor allem aber hat sich die Unterrichtsqualität ihrer Lehrkräfte positiv entwickelt.
Als Innovationsträger für Schulentwicklung konnten private Schulen immer wieder zeigen, dass sie wichtige Innovationen erfolgreich erprobten, umsetzten und schließlich der Staat diese auch an staatlichen Schulen einsetzte. So waren es private Schulen, welche erstmalig die Türen für Mädchen öffneten, Ganztagsschulen errichteten oder reformpädagogische Ansätze wie z. B. von Maria Montessori umsetzten. Heute sind es die mehrsprachigen Schulen, die gebundenen Ganztagskonzepte, Schulen mit individualisiertem digitalen Lernen, welche die Zukunft für die Anderen richtungsweisend vorgeben.
Jede Schülerin, jeder Schüler lernt anders, weil jeder Mensch anders ist. Jeder hat ganz besondere Begabungen. Ziel der privaten Schule ist es, diese Begabungen zu fördern und gemeinsam einen guten Platz für die Schülerinnen und Schüler in der Gesellschaft zu finden.
Jede Privatschule ist anders und hat ihre besonderen Stärken um die Begabungen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Für die Lehrkräfte an diesen Schulen ein echter Glücksfall, sie konnten sich ihre Schule mit ihrem besonderen pädagogischen Konzept aussuchen und hier erfolgreich arbeiten.
An einer Privatschule besteht ein Vertragsverhältnis, welches vergleichbar mit dem der freien Wirtschaft ist. Besteht im öffentlichen Schulwesen überwiegend ein Verhältnis, das geprägt ist von Über- und Unterordnung, ist das Vertragsverhältnis mit der privaten Schule als gleichberechtigtes Vertragsverhältnis anzusehen. Die Lehrkraft ist Vertragspartner mit dem jeweiligen Schulträger, er schließt den Vertrag ab und erfüllt auch die Pflichten daraus. In Punkto Verdienst muss die Privatschule dem an einer öffentlichen Schule aber nicht nachstehen, entscheidend sind hier insbesondere auch Leistung und Engagement.
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